Allemagne, France – Services de radio et de télévision – CDN-Plattform zur Auslieferung von AV-Inhalten sowie Webseiten im Internet in drei Losen
Résumé IA
Cet appel d'offres porte sur l'attribution de contrats-cadres pour une plateforme de réseau de distribution de contenu (CDN) destinée à distribuer du contenu audiovisuel et des sites web sur internet pour cinq grands radiodiffuseurs publics allemands et européens : ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio et ARTE. Le marché est divisé en trois lots : distribution de contenu AV, diffusion et sécurité de sites web, et diffusion en direct Icecast.
Grandes entreprises de télécommunications ou de services médias disposant d'une infrastructure CDN de niveau entreprise, d'une présence internationale et d'une expérience auprès de grands radiodiffuseurs ou organisations médias.
Les fournisseurs doivent disposer d'une infrastructure CDN de haute capacité avec une expérience confirmée dans la diffusion de contenu médiatique. Ils doivent offrir des services de distribution de contenu mondial, de mise en cache et de sécurité conformes aux normes de protection des données et de qualité de diffusion.
Questions fréquentes
De quoi traite cet appel d'offres ?
Cet appel d'offres porte sur l'attribution de contrats-cadres pour une plateforme de réseau de distribution de contenu (CDN) destinée à distribuer du contenu audiovisuel et des sites web sur internet pour cinq grands radiodiffuseurs publics allemands et européens : ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio et ARTE. Le marché est divisé en trois lots : distribution de contenu AV, diffusion et sécurité de sites web, et diffusion en direct Icecast.
Quelles sont les exigences pour les fournisseurs ?
Les fournisseurs doivent disposer d'une infrastructure CDN de haute capacité avec une expérience confirmée dans la diffusion de contenu médiatique. Ils doivent offrir des services de distribution de contenu mondial, de mise en cache et de sécurité conformes aux normes de protection des données et de qualité de diffusion.
Quel type d'entreprise devrait soumissionner ?
Grandes entreprises de télécommunications ou de services médias disposant d'une infrastructure CDN de niveau entreprise, d'une présence internationale et d'une expérience auprès de grands radiodiffuseurs ou organisations médias.
Qui est l'acheteur ?
L'acheteur est Westdeutscher Rundfunk Köln.
Quand cet appel d'offres se termine-t-il ?
Les soumissions se terminent le 12 juin 2026.
Vergabe von Rahmenverträgen über eine CDN-Plattform zur Auslieferung von AV-Inhalten sowie Webseiten im Internet in drei Losen für ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Dienstleistungen zur Verbreitung von Audio- und Video (AV)-Inhalten (Los 1 für alle Rundfunkanstalten (RfA) der ARD, ZDF, Deutsche Welle (DW), Deutschlandradio (DRadio) und ARTE), die Dienstleistungen für die Verbreitung, das Caching und die Sicherheit von Webseiten (Los 2 für alle RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) und die Dienstleistungen für das Icecast-Live-Streaming (Los 3 für alle RfA der ARD, DW und DRadio).
Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio
Los 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu.
Ausspielung von AV-Inhalten für ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE
Los 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu.
Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE
Los 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu.
- QualitéDie Zuschlagskriterien unterscheiden sich je Los. Für die Lose 1 und 2 erfolgt der Zuschlag nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Bewertung in Anlehnung an die einfache Richtwertmethode (UfAB 2018) auf Basis von Leistung (L) und Preis (P). Die angegebenen Gewichtungen dienen lediglich der formalen Abbildung im System; maßgeblich ist die in den Vergabeunterlagen beschriebene Bewertungsmethodik. Für Los 3 erfolgt der Zuschlag ausschließlich nach dem Preis. Die Bewertung der Qualität erfolgt je Unterkriterium auf Grundlage der jeweils definierten Anforderungen unter Berücksichtigung der eingereichten Angebote. Maßgeblich ist dabei der erwartete Erfüllungsgrad im Detail, wie er in der "Anlage 11 Leistungsbewertungsmatrix" dargestellt ist. Unterkriterien mit qualitativer Darlegung (Beschreibungen): Unterkriterien, die eine Darlegung in Form von technischen Beschreibungen erfordern, werden nach einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der in der Leistungsbeschreibung und der Leistungsbewertungsmatrix festgelegten inhaltlichen Anforderungen und Maßstäbe. Ergänzend werden die Angebote untereinander verglichen.50%
- PrixDie Zuschlagskriterien unterscheiden sich je Los. Für die Lose 1 und 2 erfolgt der Zuschlag nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Bewertung in Anlehnung an die einfache Richtwertmethode (UfAB 2018) auf Basis von Leistung (L) und Preis (P). Die angegebenen Gewichtungen dienen lediglich der formalen Abbildung im System; maßgeblich ist die in den Vergabeunterlagen beschriebene Bewertungsmethodik. Für Los 3 erfolgt der Zuschlag ausschließlich nach dem Preis. Die Bewertung des Angebotspreises erfolgt gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen auf Grundlage der Gesamtangebotssumme inkl. gesetzl. Umsatzsteuer ("P") ergibt sich aus den Angaben des Bieters im Angebotsformular.50%
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